02.05.13

Seit 2010 gibt es in Dänemark ein entsetzliches Hundegesetz. Demnach dürfen viele Hunde legal getötet werden, weil von ihnen anscheinend eine Gefahr ausgeht. Doch längst ist klar, dass das Gesetz völlig absurd ist. Doch das Töten geht weiter.

Das neue Rassehundegesetz

Seit dem 01.07.2010 gibt es in Dänemark ein neues Hundegesetz. Das Gesetz enthält 13 verbotene Hunderassen. Diese Rassen und jegliche Kreuzungen daraus dürfen weder gehalten, gezüchtet noch eingeführt werden. Dieses Gesetz betrifft alle Hunde der gelisteten Rassen (+Kreuzungen) , die nach dem 17. März 2010 geboren oder angeschafft wurden. Wird das Gesetz übertreten, bedeutet das zwangsläufig die Tötung dieser Tiere!

Folgende Rassen sind betroffen:

  • Pitbull Terrier
  • Tosa Inu
  • Amerikanischer Staffordshire Terrier
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Amerikanische Bulldogge
  • Boerboel
  • Kangal
  • Zentralasiatischer Ovtcharka
  • Kaukasischer Ovtcharka
  • Südrussischer Ovtcharka
  • Tornjak
  • Sarplaninac

Kampfhunde werden nicht geboren – sie werden von Menschen gemacht

Vor allem scheint das Gesetz so dermaßen absurd, weil Kampfhunde doch nicht einfach so auf die Welt kommen. Die Menschen machen sie doch zu dem, was sie sind. Und jetzt sollen alle anderen Tiere, die noch nicht einmal aggressiv oder asozial sind, einfach so getötet werden? Das kann doch einfach nicht war sein.

Nur weil die Regierung und bestimmt auch ein gewisser Teil der Bevölkerung Angst vor sogenannten „Kampfhunden“ haben, müssen nun zahlreiche Tiere sterben.

Enorme psychische Belastung für Mensch und Tier

Man kann sich kaum vorstellen, was die Halter durchmachen, dessen Hunde von der Polizei zur Tötung abgeholt werden. Ja, ihr habt richtig gelesen. Die Hunde werden Zuhause abgeholt, um getötet zu werden. Eine Vorstellung, die mir direkt Gänsehaut bereitet. Es ist unfassbar, dass so ein Gesetz überhaupt verabschiedet wurde. Die psychische Belastung von Haltern und Tieren ist enorm. Den Hundehaltern sind die Hände gebunden, weil das Gesetz es eben so vorsieht.

Polizisten mit Entscheidungsfreiheit

Besonders verwunderlich ist, dass Polizisten in Dänemark ohne Fachwissen selbst darüber urteilen dürfen, welcher Rasse ein Hund angehört. Schließlich wurden schon Fälle bekannt, wo Hunde einkassiert wurden, die noch nicht mal zu den betroffenen Rassen gehören! Warum das allerdings so läuft, wird nicht kommentiert oder erklärt.

Besonders schwierig wird es bei Mischlingshunden. Selbst wenn man davon ausgehen kann, dass keine Kampfhundrasse enthalten ist, müssten die Halter das erst einmal beweisen. Wenn kein Stammbaum vorgelegt werden kann oder die Eltern des Hundes nicht bekannt sind, ist es unmöglich das Gegenteil zu beweisen. Doch leider sind die Hundehalter beweispflichtig und nicht die Polizei! Die Besitzer haben gerade einmal ein paar Tage Zeit um die Abstammung des Hundes zu beweisen. Das Ganze ist total hirnrissig. Es handelt sich hier um die umgekehrte Beweispflicht.

Der Beweis

Wer beweisen will, dass der Hund nicht von den gelisteten Rassen abstammt, muss die Abstammung also genau nachweisen. Als Beispiel gibt es ein Tierheim, wo Mitarbeitet in der Lage sind die Abstammung nachzuweisen. Doch bevor das überhaupt geht, muss folgendes passieren:

Die Polizei müsste erst erlauben, dass ein Gutachten darüber erstellt wird, welcher Rasse ein Hund angehört. Darf das Gutachten erstellt werden, muss die Polizei diesem Gutachten anschließend zustimmen. Stimmt sie dem nicht zu, muss der Hund trotzdem eingeschläfert werden. Obwohl mit der Einschätzung vielleicht bewiesen ist, dass das Tier nicht auf der Todesliste steht. Es liegt also enorm viel Entscheidungsfreiheit bei der Polizei, die häufig keine Ahnung von Hunden hat.

Die Tötung

Mittlerweile ist es schon soweit, dass die Tierheime Tierärzte ins Haus holen, die die Tötung vornehmen. Warum? Damit die Hunde wenigstens in einer gewohnten Umgebung sterben können. Meistens sind sie nämlich schon vorher dort, weil die Tierheime zur Aufnahme der gelisteten Rassen und diversen Kreuzungen daraus verpflichtet sind.

Ich nehme an, dass es auch für viele Polizisten grausam ist dieses Gesetz durchzusetzen. Schließlich müssen sie die Hunde beschlagnahmen und zum Tötungsort bringen. Einfach furchtbar!

Tierärzte, die die Tötung durchführen, kassieren pro eingeschläfertem Hund rund 180 Euro. Tierärzte können sich weigern, die Tötung durchzuführen.

Achtung bei der Urlaubsplanung

Da für Touristen bei der Einreise nach Dänemark die dänischen Gesetze gelten, ist Vorsicht geboten! Denn auch für Urlauber gilt: die Einfuhr von gelisteten Hunden ist verboten. Wenn es ganz blöd läuft und ihr einer dieser Rassen oder einfach nur einen Hund, der Ähnlichkeit mit ihnen hat, in das Urlaubsland Dänemark mitbringt, könnte die Polizei auftauchen. Wie das ausgeht, will man sich gar nicht ausmalen. Mit guten Anwälten geht da vielleicht was, aber will man es darauf anlegen? Sicherlich nicht. Daher will ich euch nur darauf hinweisen, dass ihr euch am Besten nochmals ganz genau informiert bevor ihr einreist.

Auch Bisswunden reichen als Tötungsgrund

Des weiteren herrscht in Dänemark das Gesetz, dass alle Hunde, die einen anderen Hund oder einen Mensch beißen, beschlagnahmt und eingeschläfert werden dürfen. Dabei spielt es keine Rolle welcher Rasse der Hund angehört. Für das Einschläfern ist keine juristische Prüfung erforderlich!

Ich möchte euch mit meinem Bericht auf dieses Thema sensibilisieren und einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass mehr Menschen darauf aufmerksam werden. Ich hoffe, dass das Gesetz gekippt werden kann!

Wer Näheres dazu erfahren möchte, kann sich abschließend noch dieses Video anschauen:

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Bildquelle:  Gerd Altmann/Anja Wichmann (Hintergrund), tutto62 (Hund)  / pixelio.de

Update 13.06.2014 – Änderungen im dänischen Hundegesetz

Dank stetiger Proteste und dem wachsenden Druck der Öffentlichkeit wurde das dänische Hundegesetz geändert. Darüber berichtete vor wenigen Stunden Tasso e.V. Ab dem 1. Juli 2014 werden die Anpassungen gültig! Folgende Punkte betrifft die Gesetzesänderung:

  • Das Abschießen von fremden Hunden, die sich unerlaubt auf dem Gelände von Grundbesitzern aufhalten, dürfen von den Grundbesitzern nicht mehr erschossen werden. Alternativ werden die Hundehalter dafür mit einem Bußgeld in Höhe von maximal 270 Euro belangt.
  • Hundebesitzer dürfen in Zukunft einen sogenannten „dog expert“ hinzuziehen wenn es darum geht zu entscheiden, ob es sich bei einer Verletzung um eine Bissverletzung handelt oder nicht. Bislang beurteilte dies lediglich die dänische Polizei und konnte dann entscheiden, ob der entsprechende Hund eingeschläfert wird. Doch die Gesetzesänderung hat einige Lücken. Mehr dazu im Beitrag von Tasso.

Das geltende Verbot von Haltung, Zucht und Einfuhr, der als gefährlich eingestuften Hunderassen (insgesamt die 13 Rassen – oben aufgeführt), über das ich im obigen Beitrag bereits ausführlich berichtet hatte, bleibt leider weiterhin bestehen. Ich hoffe sehr, dass sich auch dahingehend noch etwas ändern wird!

4 Kommentare für “Hundetötung in Dänemark – das grausame Gesetz”

    • Hallo Ellen,

      ja das ist er! Und genau so ist es auch. Die Menschen erschaffen Kampfhunde und beschweren sich im gleichen Atemzug über sie und sorgen
      für die Tötung. Das passt alles nicht zusammen.

      Antworten
  1. Eckhard Däwes

    Es wundert mich wirklich, daß in Dänemark nicht noch Hexen auf dem Scheiterhaufen verbrannt werden und Menschen durch Folter zu einem Geständnis gezwungen werden.
    In diesem Land mache ich schon lange kein Urlaub mehr und werde es auch niemals mehr machen.
    Die haben sich offensichtlich zurück entwickelt.

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